Tipps für ein effizientes Praxismanagement
Kurzvideos aus dem allergologischen Praxisalltag
Dr. Uso Walter, niedergelassener HNO-Arzt und langjähriger Vorstandsvorsitzender des Berufsverbandes HNOnet, gibt im Folgenden Tipps für ein effizientes Praxismanagement in der Allergologie. In kompakten Videos berichtet Dr. Walter aus seinem allergologischen Praxisalltag hinsichtlich der Organisation, Abrechnung und Behandlung von Patientinnen und Patienten. Außerdem wird gezeigt, wie Sie Anamnese, Diagnostik und Adhärenzförderung wirtschaftlich gestalten und digitale Tools sinnvoll einsetzen, um Ihre Praxis zu entlasten.
Wie setzt sich das Praxisbudget zusammen und worauf sollte man hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung von Leistungen besonders achten?
RLV und QZV geben in einigen KV-Regionen den Vergütungsrahmen vor. Leistungen, die darüber hinaus gehen, werden teilweise gar nicht oder nur abgestaffelt vergütet.
Extrabudgetäre Leistungen nutzen:
TSS- und HAV-Fälle werden im ersten Quartal extrabudgetär vergütet
An Kostenpauschalen denken: z.B. 40351 beim Prick-Test
Vergütung im Rahmen des Selektivvertrags AllergoOne
Wie kann man die Allergie-Diagnostik noch effizienter durchführen und gleichzeitig die Praxen entlasten?
In der Allergologie kann die Anamnese mithilfe der GOP 30100 viermal jährlich pro Patient:in abgerechnet werden – auch bei Patientinnen und Patienten, bei denen eine Allergie noch nicht eindeutig festgestellt wurde.
Beim Prick Test (GOP 30111) die Kostenpauschale GOP 40351 nicht vergessen
IgE-Testergebnisse können zur Entlastung der Praxen via Videosprechstunde GOP 04150 besprochen werden
Was kann bei der SLIT abgerechnet werden? Und erweist sich die SLIT im Praxisalltag tatsächlich als effizientere Applikationsform?
Warum ist der Zulassungsstatus von Therapieallergenen so wichtig und was hat dies mit der Therapiesicherheit der Patienten zu tun?
Bei Neueinstellungen oder Umstellungen sollten nur zugelassene Präparate verordnet werden, um Regresse zu vermeiden
Negative Folgen für die Patienten durch Marktrücknahmen, Therapieumstellungen oder -abbrüche werden so ausgeschlossen.
Hintergrund:
Die TAV läuft im Oktober 2026 aus; das bedeutet verkehrsfähige Präparate, die bis dahin nicht zugelassen sind, dürfen nicht mehr verordnet werden (Klimek, L. Der Beginn einer neuen Ära!. Allergo J 33, 64–65 (2024))
Sozialgerichtsurteile besagen, dass verkehrsfähige Präparate nicht erstattungsfähig sind = Regressgefahr (Aulehla, I. Krankenkasse reagiert allergisch. Medical Tribune Bericht vom 22.11.2023; Wortmann, M. Therapieallergene auf Kasse bergen Regressrisiko. HNO Nachr 54, 8 (2024).
Factsheet Nationale Rahmenbedingungen Übersicht nicht zugelassener Therapieallergene (PEI) Angekündigte Marktrücknahmen (PEI)